Reisekrankenversicherung

Was geschieht beim Krankheitsfall im Urlaub?

Krank im Urlaub
(Foto: Hannes Eichinger - fotolia.de)

Eine Reisekrankenversicherung ist genauso bedeutend wie das Reiseticket. Damit die schönste Zeit des Jahres im Krankheitsfall gerade im Ausland einen nicht teuer zu stehen kommt, empfiehlt sich dringend der Abschluss einer Reisekrankenversicherung.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten trotz höherer Eigen- und Zusatzleistungen, die der Versicherte heute erbringen muss, je nach Versicherung entweder gar keine oder nur eingeschränkte Sicherheiten im Krankheitsfall bei einem Auslandsaufenthalt. Auch der privat Versicherte sollte seine Police auf eine Reisekrankenversicherung überprüfen. Ist diese nicht in seinen Bedingungen beinhaltet, empfiehlt sich auch hier ein gesonderter Versicherungsabschluss. In jedem Falle schützt eine Reisekrankenversicherung vor einem möglichen unüberschaubaren finanziellen Risiko.

Rettung und Rücktransport

Rettungshubschrauber
Rettungshubschrauber (Foto: Manfred Steinbach - fotolia.de)

Keinesfalls werden im Notfall Rücktransportkosten von einer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Für eine Rückführung aus Australien oder China können hier beispielsweise gern einmal gut 50.000 Euro und darüber zusammenkommen. Auch Rettungs- oder Bergungskosten sind äußerst kostenintensiv.

Weiterhin besteht für Länder, die kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besitzen, wie etwa die USA oder Kanada, gegenüber der Krankenkasse keine Kostenerstattungspflicht. Diese Länder orientieren sich nämlich nicht nach den hier üblichen Abrechnungsrichtlinien für Ärzte.

Ein ausländischer Arzt muss nicht zwingend einen vorhandenen Auslandskrankenschein anerkennen. Er wird den Patienten dann als Privatpatienten behandeln und ihm die Kosten auferlegen. Diese sind dann oftmals selbst ohne Erstattungspflicht der Kasse voll zu tragen.

Schutz vor unerwarteten Kosten

Da in der knapp bemessenen Urlaubszeit wohl kaum jemand die Muße hat, sich einen anderen Arzt im Krankheitsfall zu suchen, kann ein unumgänglich gewordener Besuch ziemlich kostspielig sein. Bei einer Reisekrankenversicherung wird man wie ein Privatpatient behandelt und muss mitunter sofort nach der Behandlung die Kosten begleichen. Allerdings werden diese dann zu Hause erstattet, sofern und sobald man die Rechnungen und Kostenauflistungen dem Reisekrankenversicherer mitteilt. Wenn möglich, sollten diese in deutscher, englischer oder lateinischer Sprache verfasst sein.

Eine Verletzung im Ausland kann teuer werden
Eine Verletzung im Ausland kann teuer werden (Foto: contrastwerkstatt - fotolia.de)

Eine Reisekrankenversicherung ist nicht teuer und die Ausgabe kann sich möglicherweise durchaus schnell bezahlt machen. Verschiedene Versicherer bieten bereits sehr preiswerte Varianten an. Das Angebot reicht von einer Tages- bis zu einer Jahrespolice. Auch Familien- oder Gruppentarife werden offeriert, die oftmals preiswerter sind als eine Einzelversicherung. Dennoch sollte das Preis-Leistungsverhältnis natürlich genauestens geprüft und mit anderen Versicherern verglichen werden. Mitunter sind Reisekrankenversicherungen mit den gleichen Bedingungen bei der Konkurrenz preisgünstiger.

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