Unfallversicherung

Was ist eine Unfallversicherung? Wie ergänzt sie die gesetzlichen Unfall-Absicherungen durch Dritte?

Krücke neben Gipsbein
(Foto: bignai - fotolia.de)

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Unfällen, die bei der Ausübung der Berufstätigkeit geschehen. Der Begriff der Berufstätigkeit ist dabei sehr weit gefasst, denn damit ist auch der Besuch des Kindergartens, der Schulen etc. erfasst.

Erfasst ist auch der Weg von und zur Arbeitsstätte, wobei Umwege nicht erfasst sind. Als Ausnahme hiervon ist nur die Wahl der Fahrtstrecke über die Autobahn anzusehen, wenn dies zu einer Verkürzung der Fahrtdauer führt. Die Mitnahme von Kollegen ist - obwohl dies aus Umweltschutzgesichtspunkten empfehlenswert ist - nicht von dieser Absicherung erfasst, wenn damit Umwege verbunden sind. Hieraus ergeben sich also erhebliche Lücken im Versicherungsschutz.

Unfallschutz durch fremde Haftpflichtversicherungen

Teilweise müssen Dritte für Unfallschäden haften. Hierunter fallen insbesondere Unfallschäden, die durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Ist an einem Unfall der Fahrer eines Kraftfahrzeuges schuld, so muss dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen (bis zu 7.5 Millionen Euro), für den darüber hinausgehenden Personenschaden haftet der Fahrzeughalter persönlich.

Auto nach schwerem Unfall
Auto nach schwerem Unfall (Foto: benjaminnolte - fotolia.de)

Kommt es zu einem Sportunfall, der durch einen anderen Sportler verursacht worden ist, so haftet dieser bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Beide Möglichkeiten bieten jedoch keinen Schutz bei Unfällen in der Freizeit oder im häuslichen Bereich. Deswegen gehört eine private Unfallversicherung zu den notwendigen Versicherungen.

Eine gute Unfallversicherung sollte eine Progression für den Fall der Vollinvalidität anbieten. Darunter versteht man, dass in denjenigen Fällen, in denen der Unfall zu einer Vollinvalidität führt (man kann keinen Beruf mehr ausüben oder nur noch sehr eingeschränkt ausüben) ein Mehrfaches der vereinbarten Versicherungssumme ausbezahlt wird. Empfehlenswert erscheint eine Progression von 500 Prozent. In diesem Falle wird bei Vollinvalidität statt der beispielsweise vertraglich vereinbarten Summe von 100.000 Euro eine Summe von 500.000 Euro ausbezahlt.

Steckt man eine solche Leistung in einen bewährten Aktienfonds, der langfristig nach Abzug der Abgeltungssteuer mehr als 7 Prozent Rendite erzielt hat, so kann man sich monatlich den Betrag von 2.500 Euro ausbezahlen lassen, ohne dass vermutlich das angelegte Kapital verbraucht wird.

Die Höhe der Invalidität

Hierfür gibt es eine sogenannte Gliedertaxe. Je nach verletztem Körperglied errechnet sich eine prozentuale Invalidität. Diese Werte werden grundsätzlich addiert, wobei aber die Grenze von 100 Prozent niemals überschritten werden darf.

Weitere Leistungen der Unfallversicherung sind zum Beispiel

  • ein Unfallkrankentagegeld,
  • ein Genesungstagesgeld,
  • eine geringe Todesfall-Leistung (zur Deckung der Begräbniskosten),
  • Bergungskosten und
  • ggf. die Kosten für eine kosmetische Operation.

Letzteres kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn das Gesicht durch einen Unfall entstellt worden ist.

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