Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn man den Beruf nicht mehr ausüben kann

Mann im Rollstuhl
(Foto: Jenny Sturm - fotolia.de)

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet dann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Nach Ansicht der Stiftung Warentest ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste personengebundene Versicherung überhaupt. In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde die Berufsunfähigkeitsrente schon vor längerer Zeit abgeschafft.

Erwerbsminderungsrente reicht oft nicht aus

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur noch die Erwerbsminderungsrente, wobei zwei Stufen unterschieden werden. Kann man noch mehr als drei Stunden aber weniger als sechs Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen, so erhält nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese Rente reicht zum Leben mit Sicherheit nicht aus. Der zusätzliche Verdienst wird auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet, sobald dieser bestimmte Grenzen überschreitet.

Erst dann wenn man nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält man die volle Erwerbsminderungsrente, die aber deutlich unter dem bisherigen Nettoeinkommen liegt. Insbesondere muss man auch berufsfremde Tätigkeiten ausüben.

Die zusätzliche private Berufsunfähigkeitsrente hingegen erbringt die vertraglichen Leistungen, sobald ärztlich festgestellt worden ist, dass der erlernte bzw. zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr oder nicht mehr im vollen Umfang ausgeübt werden kann.

Die am meisten verbreite Form ist diejenige, dass bis zu einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent keine Leistungen gewährt werden, beim Überschreiten dieser Grenze hingegen die volle Rente bezahlt wird. Gesundet man wieder und kann in seinem Beruf oder in einer gleichartigen Tätigkeit arbeiten, entfällt der Rentenanspruch wieder.

Weniger gebräuchlich ist die 25:75-Regelung, bei der die Versicherungsgesellschaft schon bei einer Berufsunfähigkeit von 25 Prozent eine anteilige Leistung erbringt, die volle Leistung aber erst ab 75 Prozent Berufsunfähigkeit.

Wichtig ist, dass man bei einem Vertragsabschluss darauf achtet, dass der Vertrag keine Verweisklausel aufweist, mit der man im Fall des Falles auf eine berufsfremde Tätigkeit verwiesen werden könnte.

Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (Foto: contrastwerkstatt - fotolia.de)

Sinnvolle Ergänzung zu Risikolebensversicherung

Hat man eine Familie zu versorgen, sollte man überlegen, ob man die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht als Zusatz zu einer Risikolebensversicherung einschließt, um seine Familie für den Fall des überraschenden Todes finanziell abzusichern. Oftmals ist die Kombination Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung günstiger als eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Eine Unfallversicherung kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung niemals ersetzen, weil diese, wie der Name schon sagt, nur im Falle eines Unfalles eine Leistung erbringt. Die Berufungsfähigkeitsversicherung erbringt immer Leistungen, wenn gesundheitliche Gründe eine Berufstätigkeit einschränken oder ausschließen, unabhängig davon, auf welcher Ursache diese gesundheitlichen Einschränkungen beruhen.

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