Altersvorsorge
Überblick über das Rentensystem
Das deutsche Altersvorsorgesystem ist ein Dreisäulenkonzept. Als erste Säule zählt die gesetzliche Rentenversicherung, in der alle abhängig beschäftigen Personen pflichtversichert sind. Daneben gibt es noch die Künstlersozialversicherung, die dafür sorgen soll, dass auch Künstler im Alter über ein Existenzminimum verfügen. Beamte und Selbstständige sind in diesem System nicht integriert.
Ausnahmeregelung für Beamte
Was gern als Beamtenprivileg in der Öffentlichkeit dargestellt wird, nämlich dass Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen, ist in Wirklichkeit ein Privileg des Arbeitgebers. Denn dieser hat sich einmal vor langer Zeit ausgerechnet, dass es für ihn günstiger ist, wenn er geringere Gehälter an die Beamten zahlt (im Vergleich zu gleich qualifizierten Angestellten) und dafür Beihilfeleistungen im Krankheitsfalle und eine Pension im Alter verspricht.
Ob diese Rechnung heute noch stimmt, kann niemand so genau beurteilen. Auf jeden Fall wurde versuchsweise in einigen Bundesländern der Beamtenstatus für neu eintretende Lehrer abgeschafft. Nach einigen Jahren stellte man fest, dass die Beschäftigung von Lehrern als Angestellte erheblich mehr kostet, als wenn die Lehrer Beamte sind.
Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf einem Umlagesystem. Die eingehenden Beitragszahlungen - je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer - werden auf die vorhandenen Rentner verteilt, wobei eine vom Gesetzgeber festzulegende Liquiditätsreserve aufrecht erhalten werden muss. Reichen die Gelder nicht aus, um alle Renten ausbezahlen zu können, muss die Bundesregierung entsprechende Zuschüsse leisten.
Betriebliche Altersvorsorge
Die zweite Säule ist die betriebliche Altersvorsorge, die es in verschiedenen Variationen gibt.
- Eine Pensionszusage des Unternehmens (meist bei Führungskräften)
- Eine Pensionszusage über eine Unterstützungskasse
- Direktversicherung
Die bekannteste und wohl am weitesten verbreitete Form ist die Direktversicherung in Verbindung mit der sogenannten Entgeltumwandlung. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf bis zu 370 Euro monatlich seines Bruttoeinkommens. Dieser Betrag wird dann in eine zusätzliche Altersvorsorge eingebracht. Diese bis zu 370 Euro monatlich werden sowohl von Steuern als auch von Sozialabgaben freigestellt, so dass im Regelfall nur etwa 60 Prozent oder noch weniger vom bisherigen Nettolohn investiert werden müssen. Im Alter müssen dann diese Renten versteuert werden.
Ob tatsächlich Steuern anfallen kann offen bleiben, denn auch im Alter kann man viele Ausgaben und Pauschalen steuermindernd geltend machen. Als Sparformen sind dabei zugelassen:
- Rentenversicherungen
- Investmentfonds
- fondsgebundene Rentenversicherungen
- Sparpläne
Die spätere Leistung darf überwiegend nur in Form einer laufenden Rente gewährt werden. Nur auf eigene Kinder bzw. die Ehefrau können etwaige Leistungen im Falle des vorzeitigen Todes übergehen.
Private Vorsorge als dritte Säule
Hierbei spielen vor allem die Riester-Modelle (mit staatlichen Zulagen je nach Kinderzahl) und die Basisrente nach Rürup (maximal 20.000 Euro pro Jahr) eine Rolle. Auch hier dürfen die späteren Leistungen weitgehend nur als Renten gewährt werden und müssen der Steuer unterworfen werden.
Die zusätzliche Altersvorsorge der Säulen zwei und drei sind während der Ansparzeit pfändungs- und Hartz-4-sicher. Darüber hinaus kann jeder über Aktienfonds etc. noch weiteres Vorsorgekapital aufbauen.
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