Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Rente

Modellfiguren vor Geldschein
(Foto: Thomas Weißenfels - fotolia.de)

Dass heute die gesetzliche Rente nur noch das Existenzminimum abdeckt, sollte zwischenzeitlich überall bekannt sein. Deswegen sollte die gesetzliche Rente durch eine private Rentenversicherung ergänzt werden.

Die private Rentenversicherung als betriebliche Altersvorsorge

Die private Rentenversicherung ist im Grunde ein Sparvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft. Hierbei verpflichtet sich die Versicherungsgesellschaft, dem Versicherten ab dem vertraglich bestimmten Alter - nicht vor der Vollendung des 60. Lebensjahres - eine lebenslange Rente in vertraglicher Höhe zu bezahlen.

Dabei sind unterschiedliche Vertragsgestaltungen möglich. Beispielsweise kann eine Beitragsrückgewähr für den Fall des vorzeitigen Todes vereinbart werden oder eine Mindestrentendauer. Bei letzterem wird die Rente so lange nach dem Tod des Versicherten weiter bezahlt, bis diese Mindestrentendauer abgelaufen ist.

Die private Rentenversicherung ist insbesondere als betriebliche Altersvorsorge in Verbindung mit einer Entgeltumwandlung zu empfehlen. Hierbei vermindert sich der Bruttolohn um maximal 370 Euro im Monat. Auf diesen Betrag sind dann weder Steuern noch Sozialabgaben zu entrichten, sodass sich der eigene Sparanteil - aus dem Netto - erheblich minimiert. Durch diese staatliche Förderung erwirtschaftet man auf seine zusätzlichen Aufwendungen einen überdurchschnittlichen Ertrag.

Aber im Alter müssen die Renten versteuert werden. Wie hoch die tatsächlichen Steuerzahlungen ausfallen, hängt dann vom persönlichen Gesamteinkommen ab, da man auch im Alter noch die Steuerfreibeträge zur Verfügung hat. Grob vereinfacht gesprochen kann man davon ausgehen, dass bis zu einem persönlichen Gesamteinkommen bis etwa 10.000 Euro keine Steuern anfallen werden.

Rentnerpaar am See
(Foto: falkjohann - fotolia.de)

Die private Rentenversicherung im Rahmen der Basisrente

In diesem Bereich können pro Person bis zu 20.000 Euro jährlich in die private Altersvorsorge gespart werden und steuermindernd geltend gemacht werden. Von diesem Betrag müssen aber die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen werden. Für den Durchschnittsarbeitnehmer sind auf diesem Weg derzeit kaum Vorteile zu erlangen, denn es können aktuell nur 72 Prozent der Zahlungen steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz steigt von Jahr zu Jahr an bis dann 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können. Wie schon im vorherigen Abschnitt ausgeführt führt dies dann zur Besteuerung der Renten im Alter.

Außerhalb der staatlichen Förderung sollte man sich nach rentableren Sparformen umsehen, um eine ausreichende Rente im Alter zur Verfügung zu haben. Eine nach früherem Recht abgeschlossene Rentenversicherung muss nur mit Ihrem Ertragsanteil versteuert werden, was durchaus eine gewisse Entlastung darstellen kann.

Versicherungen im Netz - Neueste Einträge

Jetzt kostenlos eintragen
  • Verband Deutscher VersicherungsMakler e.V.

    Der VDVM - Verband Deutscher VersicherungsMakler e.V. - präsentiert si...

  • Infonetz Altersvorsorge

    Umfangreiches Portal mit allen wichtigen Infos zur betrieblichen und p...