Private Haftpflichtversicherung

Muss-Versicherung für den Schadensfall

Zerbrochene Fensterscheibe
(Foto: olly - fotolia.de)

Wenn von Versicherungen die Rede ist, dann herrscht nicht selten eine gewisse Ahnungslosigkeit bei den Versicherten. Denn die Versicherungsgesellschaften werden nicht müde, ihren Kunden möglichst viele Versicherungen anzubieten und denken in erster Linie nicht selten an ihre Provisionen und nicht so sehr an ihre Kunden und die Frage, ob sie diese auch tatsächlich benötigen.

Unbedingte Notwendigkeit

Kommt allerdings die Frage auf, welche Versicherungen wirklich notwendig sind, dann ist die private Haftpflichtversicherung die Versicherung, bei der keine Diskussion über deren Notwendigkeit erforderlich ist. Selbst bei den Sozialhilfeträgern herrscht Einigkeit darüber, dass eine private Haftpflichtversicherung zu den Muss-Versicherungen gehört, wenngleich der Abschluss seitens des Gesetzgebers nicht vorgeschrieben ist, wie es zum Beispiel bei der Kfz-Haftpflicht der Fall ist.

Rotweinfleck
Rotweinfleck (Foto: JL - fotolia.de)

So reguliert die Privathaftpflichtversicherung Schäden, die der Versicherte bzw. dessen Familienangehörige einem Dritten zufügt. Als Beispiel wird hier häufig die Fensterscheibe genannt, die durch spielende Kinder kaputtgegangen ist. Auch der Rotweinfleck auf dem teuren Ledersofa oder die durch Unachtsamkeit zerbrochene kostbare Vase sind Fälle, bei denen die Privathaftpflichtversicherung den Schaden ersetzt. Ohne eine Haftpflichtversicherung muss der Schaden aus dem privaten Vermögen des Verursachers gezahlt werden, was zuweilen unmöglich ist.

Nicht nur für Familien

Dabei ist anhand der genannten Beispiele auch klar, dass nicht nur Familien mit Kindern eine private Haftpflichtversicherung benötigen, sondern dass nahezu jeder Volljährige einen solchen Vertrag abgeschlossen haben sollte. Und wer der Ansicht ist, dass Senioren diese Versicherung nicht benötigen, dann ist auch hier zu sagen, dass auch diese Altersgruppe unbedingt eine solche Versicherung abzuschließen hat. Denn die Schadensregulierung erstreckt sich auch auf Schäden, die der Versicherte als Fußgänger verursacht. Und gerade Senioren sind als Fußgänger eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle, wenn sie den laufenden Verkehr nicht mehr richtig einschätzen können und dadurch ein Unfall verursacht wird.

Eine Privathaftpflichtversicherung lohnt sich für Jung und Alt
Eine Privathaftpflichtversicherung lohnt sich für Jung und Alt (Foto: Yuri Arcurs - fotolia.de)

Versicherte können bei nahezu allen Versicherungsgesellschaften eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Dabei sollte die Deckungssumme nicht zu hoch angesetzt werden; drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden dürften ausreichend sein. Versicherungsschutz besteht dabei zusätzlich für den Verlust des Hausschlüssels, für Schäden durch deliktunfähige Kinder, Gefälligkeits- und Mietsachschäden. Außerdem sollte die Privathaftpflicht auch dann leisten, wenn dem Versicherten selbst ein Schaden zugefügt wird, der Schadensverursacher aber keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Angeboten werden private Haftpflichtversicherungen sowohl als Familienversicherung wie auch für Singles und Senioren mit dann teils geringeren Prämien.

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