Reisegepäckversicherung

Wann das Reisegepäck versichert werden sollte

Koffer auf dem Gepäckband
(Foto: Brian Jackson - fotolia.de)

Eine Reisegepäckversicherung schützt vor dem Verlust und der Beschädigung von Reisegepäck durch Naturereignisse, Diebstahl, Raub oder Unfälle.

Sie ist für alle Reisearten weltweit gültig und kann gestaffelt nach Reisedauer und Versicherungshöhe abgeschlossen werden, wobei in der Regel Mindest- und Höchstgrenzen sowohl der Deckungssumme als auch der Reisedauer festgelegt werden. Eine Selbstbeteiligung kann, muss aber nicht vereinbart werden. Wie teuer die Reise ist, spielt für die Reisegepäckversicherung keine Rolle.

Der Abschluss der Reisegepäckversicherung ist in der Regel bis zum Tag der Abreise möglich.

Versicherungsumfang

Die Versicherung ersetzt Schäden während des Transports bis zur vereinbarten Höhe, wenn die Versicherungssumme dem Wert des mitgeführten Reisegepäcks entspricht. Es sind in der Versicherung eingeschlossen:

Mit Laptop auf Reisen
Mit Laptop auf Reisen (Foto: kasto - fotolia.de)
  • Computer und andere elektronische Unterhaltungs- und Kommunikationsgeräte inklusive des Zubehörs und der Software bis zu einem anteiligen Gesamtwert an der Versicherungssumme, zum Beispiel 20 Prozent, und bis zu einem absoluten Gesamtwert, zum Beispiel 500,- Euro. Die Bedingungen einzelner Versicherer unterscheiden sich hier.
  • ebenso sind Handys bis zu einem Anteil an der Gesamtversicherungssumme mitversichert, die Regelungen sind meist identisch mit denen für Computer
  • Reiseandenken können zum Beispiel bis 10 Prozent der Gesamtversicherungssumme mitversichert sein, maximal zum Beispiel bis 300,- Euro
  • die Fotoausrüstung, Film- und Videokameras sind ebenfalls zum Zeitwert mitversichert, auch hier kann eine Teilversicherung an der Gesamtversicherungssumme vereinbart sein, in der Regel 50 Prozent. Wenn also eine Fotokamera für 1.000,- Euro abhanden kommt, muss die Gesamtversicherungssumme 2.000,- Euro betragen, damit die Kamera bei Verlust vollständig ersetzt wird. Foto- und Filmausrüstung müssen aus versicherungstechnischen Gründen im Handgepäck mitgeführt werden.
  • Gleitschirme und Paraglider sind mitversichert, aber nur während des Transportes auf der Reise, nicht während des Gebrauches, ebenso Fahrräder und Bergsteigerausrüstung
  • Brillen sind versichert bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme, maximal zum Beispiel bis 250,- Euro, ebenso Prothesen

Besondere Bedingungen für Camping

Versicherungsschutz besteht für Reisegepäck in Fahrzeugen und Zelten auf offiziellen Campingplätzen. Es gibt hier bei einzelnen Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Regelungen. Während manche Versicherungen auch Schutz gewähren, wenn Gegenstände in einem verschlossenen Zelt zurückgelassen werden, betrachten andere Gesellschaften dies als fahrlässig und ersetzen den Schaden nicht. Hier lohnt es sich, die Vertragsbedingungen einzelner Gesellschaften zu prüfen.

Campingurlaub mit Zelt
Campingurlaub mit Zelt (Foto: Monkey Business - fotolia.de)

In fest verschlossenen Fahrzeugen gilt grundsätzlich Versicherungsschutz.

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