Hausratsversicherung

Sinn und Umfang der Hausratsversicherung

Kuscheltier auf heißer Herdplatte
(Foto: Daniel Fuhr - fotolia.de)

Diese Versicherung schützt den Hausrat, also den Bestand an Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen eines Hauses bzw. einer Wohnung, vor diversen möglichen Schäden. Zum Hausrat gehören sowohl alle beweglichen Objekte innerhalb des Hauses, von Möbeln über Geräte bis hin zur Kleidung, als auch Boden- und Wandbeläge.

Schutz für alles, was sich im Haus befindet

Diese Dinge werden durch die Hausratversicherung ersetzt, wenn sie Schaden nehmen. Diese Schäden umfassen

  • Einbruch bzw. Raub,
  • Feuer,
  • Sturm,
  • Hagel und
  • Leitungswasser.

Der letzte Punkt bezeichnet Schäden durch Rohrbrüche, defekte Geräte wie Waschmaschinen und Frost.

Einbruch ins Haus
Einbruch ins Haus (Foto: bilderbox - fotolia.de)

Auf Wunsch lassen sich noch weitere Dinge versichern: Fahrräder, Gegenstände aus Glas, Überspannungsschäden durch Blitzschlag und die Elementarschäden, also Verluste, die von Überschwemmungen, Lawinen oder einem Erdrutsch verursacht wurden. Bei diesen hängt der Umfang des Versicherungsschutzes häufig vom Wohnort ab - wer in einem Gebiet nahe eines Flusses lebt, das regelmäßig überflutet wird, kann generell keine entsprechende Elementarschadenversicherung abschließen. Das hängt auch vom Anbieter der Hausratsversichung ab.

Raucher haben zusätzlich die Möglichkeit, Sengschäden in die Versicherung aufzunehmen und sich so gegen Schäden abzusichern, die nicht durch offenes Feuer entstehen, sondern durch eine glühende Zigarette.

Neuwert und Folgekosten

Der Schutz der Hausratversicherung umfasst jeweils den Neuwert der wieder zu beschaffenden Gegenstände. Aus diesem Grund muss der Hausrat beim Abschluss der Versicherung präzise aufgelistet werden.

Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auf mögliche Folgekosten eines Schadens, zum Beispiel nach einem Brand die Renovierungskosten für die Räume oder die Hotelübernachtungen, solange das Haus nicht bewohnbar ist. Bei Wasserschäden gilt der Schutz entsprechend für Aufräum- und ebenfalls Renovierungskosten. Nach einem Einbruch werden auch die Auslagen für die Reparatur oder das Erneuern der Türschlösser übernommen, vorausgesetzt, die Tür wurde sichtbar mit Gewalt geöffnet. Für den Fall, dass nach einem größeren Schaden provisorische Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes getroffen werden müssen, bevor die Reparatur erfolgen kann, deckt die Versicherung auch diese Auslagen ab. Dasselbe gilt, wenn Hausrat vorübergehend eingelagert werden muss.

Renovierung nach einem Schaden
Renovierung nach einem Schaden (Foto: Andrey Popov - fotolia.de)

Nicht versichert sind Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen:

  • Kernenergie
  • Kriege bzw. Unruhen
  • Erdbeben
  • Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz

Eine Hausratversicherung lohnt sich normalerweise nicht für junge Menschen, die noch nicht über viel Hausrat verfügen, aber für jeden anderen, denn insbesondere die aus einem Feuer oder Elementarschaden resultierenden Folgekosten können sonst schnell in die Zehntausende gehen.

Versicherungen im Netz - Neueste Einträge

Jetzt kostenlos eintragen
  • Verband Deutscher VersicherungsMakler e.V.

    Der VDVM - Verband Deutscher VersicherungsMakler e.V. - präsentiert si...

  • Infonetz Altersvorsorge

    Umfangreiches Portal mit allen wichtigen Infos zur betrieblichen und p...