Tierhalterhaftpflicht

Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung

Frau mit ihrem Pferd
(Foto: soschoenbistdu - fotolia.de)

Eine Tierhalterhaftpflicht ist eine besondere private Haftpflichtversicherung für Tierhalter. Sie schützt den Halter eines Hundes oder eines Pferdes für den Fall, dass das Tier einen Schaden verursacht und eine andere Person schädigt. Eigenschäden des Tierhalters sind nicht erfasst. Die Tierhalterhaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter ab.

Als Tierhalter obliegt dem Halter eines Tieres eine Verkehrssicherungspflicht. Er muss dafür Sorge tragen, dass durch das Halten des versicherten Tieres andere Personen nicht geschädigt werden.

Haftpflichtversicherung für Hunde

Hund mit Stöckchen
Hund mit Stöckchen (Foto: Carola Schubbel - fotolia.de)

Das Gefahrenpotential eines Hundes oder eines Pferdes wird oft unterschätzt. Wenn sich der an der Leine geführte Hund losreißt und einen Fahrradfahrer zu Fall bringt, haftet der Tierhalter für den dem Radfahrer entstandenen Schaden. Wenn der Radfahrer im Extremfall infolge einer Unfallverletzung durch den Sturz gelähmt bleibt, haftet der Tierhalter auf Ersatz aller anfallenden Kosten für die medizinische Behandlung des Radfahrers. Darüber hinaus kommt die Zahlung von Schmerzensgeld und die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente in Betracht.

Der Tierhalter haftet zunächst mit seinem gesamten Vermögen und läuft Gefahr, sich finanziell zeitlebens zu ruinieren, falls er nicht über eine Tierhalterhaftpflicht geschützt ist.

Vor allem schützt die Versicherung auch den Tierhüter, den der Tierhalter mit der Beaufsichtigung des Tieres betraut hat. Die Tierhalterhaftpflicht schützt somit den Tierhalter vor dem finanziellen Ruin, aber auch den Geschädigten, der für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Tierhalters auf seinem Schaden sitzen bleiben würde und unter Umständen ebenfalls zeitlebens ruiniert wäre.

In einigen Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflicht für Hunde sogar gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich kann der Hundehalter auch Mietsachschäden in den Versicherungsschutz einbeziehen.

Hundewelpen werden bis zu einem Jahr vom Versicherungsschutz des Muttertieres erfasst. Ebenso sind ungewollte Deckakte versichert.

Bestimmte Hunderassen sind aufgrund ihres Gefährdungspotentials nicht oder nur zu höheren Beiträgen versicherbar. Diese sind in den Versicherungsbedingungen im Detail beschrieben.

Haftpflichtversicherung für Pferde

Pferd im Stall
Pferd im Stall (Foto: grafikplusfoto - fotolia.de)

Auch der Halter eines Pferdes benötigt eine Tierhalterhaftpflicht. Hier ist das Schadenspotential offensichtlich, vor allem dann, wenn das Pferd geritten wird oder an Turnieren teilnimmt. Ferner gilt die gelegentliche und unentgeltliche Überlassung des Pferdes an Dritte zu Reitzwecken als versichert. Die Versicherung prüft im Schadensfall die Haftpflichtfrage. Sie stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Forderungen des Geschädigten frei und wehrt unbegründete Forderungen für ihn ab.

Gewerbsmäßige Aktivitäten von Tierhaltern müssen gesondert versichert werden.

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