Die richtige Krankenkasse

Wann lohnt sich ein Wechsel?

Bunter Abakus
Bunter Abakus (Foto: Tobias Kaltenbach - fotolia.de)

In Deutschland sind Lohn- und Gehaltsempfänger mit einem Einkommen bis zur Pflichtversicherungsgrenze von 49.500,- Euro jährlich (Stand: Mai 2011) in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wenn dieses Einkommen länger als ein Jahr überschritten wird, können sie sich privat krankenversichern. Darüber hinaus können sie die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Der Wechsel in die private Krankenversicherung

Neben Angestellten und Arbeitern mit einem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze können sich Selbstständige und Freiberufler unabhängig vom Einkommen privat versichern.

Wer innerhalb der privaten Krankenversicherung wechseln möchte, muss die regulären Kündigungsfristen beachten, die bei einzelnen Gesellschaften unterschiedlich sind. Bei Beitragsveränderungen (auch bei Senkungen) besteht ein Sonderkündigungsrecht mit Monatsfrist. Hierzu muss zunächst eine neue Versicherung gefunden werden, weil zumindest die Pflegeversicherung auch für privat Versicherte Pflicht ist.

Stethoskop auf Geldscheinen
Stethoskop auf Geldscheinen (Foto: Schlierner - fotolia.de)

Gründe für den Wechsel

Die Krankenkasse wechselt man wegen besserer Leistungen und/oder günstigerer Tarife bei einer anderen Gesellschaft. Auch die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich tariflich, wenn auch nur geringfügig. Einige Krankenkassen erstatten Beiträge zurück, andere erheben Zusatzbeiträge. Viele gesetzliche Kassen bieten Wahltarife an, die den Versicherten verbesserte Leistungen bieten, sodass auch hier Unterschiede festzustellen sind. Diese Unterschiede fallen allerdings nicht so groß aus wie die Unterschiede, die bei privaten Krankentarifen möglich sind - unabhängig von der Kasse.

Der Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen

Wer die gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte, kann nach 18 Monaten Mitgliedschaft ordentlich kündigen. Die Bindungsfrist von 18 Monaten besteht auch, wenn der Arbeitgeber wechselt oder die Krankenkasse fusioniert. Nach dem Wechsel besteht dieselbe Bindungsfrist an die neue Krankenkasse, es sei denn durch Beitragserhöhungen oder Erstattungskürzungen ergibt sich ein Sonderkündigungsrecht. Wer sich bei seiner gesetzlichen Krankenkasse für einen Wahltarif entschieden hat, bindet sich damit drei Jahre an die Kasse.

Wenn die Kasse erstmals einen Sonderbeitrag erhebt, einen bestehenden Sonderbeitrag erhöht oder Prämien (Beitragserstattungen) kürzt, ist eine Sonderkündigung innerhalb von zwei Monaten möglich. Dasselbe gilt, wenn sich die Beitragsveränderungen aufgrund einer Kassenfusion ergeben.

Der Wechsel der Krankenkasse erfolgt per formloser schriftlicher Kündigung, die Krankenkasse ist zur Bestätigung der Kündigung verpflichtet. Mit dieser Bestätigung wird bei einer neuen Kasse der Aufnahmeantrag gestellt. Nur wenn die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse bestätigt wird, ist die Kündigung bei der alten Kasse wirksam.

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